Bedingungen für den Datenzugriff
Datum des Inkrafttretens: November 2025
Diese Bedingungen („Bedingungen für den Datenzugriff“) zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netgear gelten für Ihre Nutzung der NETGEAR-Produkte.
Großgeschriebene Begriffe, die in diesen Bedingungen für den Datenzugriff verwendet werden, aber nicht definiert sind, haben die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NETGEAR angegebene Bedeutung.
1. Anwendbarkeit
Diese Bedingungen für den Datenzugriff gelten für Nutzer, die im Europäischen Wirtschaftsraum wohnen oder dort ansässig sind. Sie regeln Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung von (i) Daten, die von NETGEAR-Geräten („verbundene Produkte“) über Ihre Nutzung dieser verbundenen Produkte („Produktdaten“) generiert werden, und von (ii) aufgezeichneten oder generierten Daten, die Ihre Handlungen und Ereignisse im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der digitalen Dienstleistungen von NETGEAR („zugehörige Dienstleistungen“) darstellen, um das Funktionieren der verbundenen Produkte von NETGEAR unterstützen („Daten von zugehörigen Dienstleistungen“). Diese Bedingungen gelten auch, wenn Sie Produktdaten oder Daten von zugehörigen Dienstleistungen mit Dritten teilen.
Zusammen werden Produktdaten und Daten von zugehörigen Dienstleistungen als „relevante Daten“ definiert.
2. Ihr Zugang zu und Ihre Nutzung von relevanten Daten
2.1 Zugriff und Abruf von relevanten Daten. Sie können den Zugriff auf Ihre relevanten Daten beantragen und diese über unsere hier verfügbaren Online-Tools abrufen: https://preferences.netgear.com („Tools zum Datenexport“).
2.2 Sicherheit. Sie dürfen die Tools zum Datenexport nicht mit Dritten nutzen oder auf relevante Daten zugreifen, nutzen oder teilen, um die Sicherheit eines verbundenen Produkts, der zugehörigen Dienstleistung, des Netzwerks, der Infrastruktur oder eines Nutzers von NETGEAR zu deaktivieren, unterbrechen, umgehen, beeinträchtigen oder anderweitig zu verletzen (oder dies zu versuchen). Sie dürfen nur über die Tools zum Datenexport auf relevante Daten zugreifen und dürfen keine Zwangsmittel anwenden (oder dies versuchen) und keine Lücken in der technischen Infrastruktur von NETGEAR nutzen, um Zugang zu relevanten Daten zu erhalten.
2.3. Überprüfung der Identität. NETGEAR kann Ihre Identität überprüfen, wenn Sie den Zugriff auf oder die Nutzung relevanter Daten beantragen, um sicherzustellen, dass Sie der Nutzer mit der erforderlichen Berechtigung sind.
2.4 Geschäftsgeheimnisse. Wenn relevante Daten Geschäftsgeheimnisse enthalten, gewährt NETGEAR Ihnen den Zugang zu den relevanten Daten nur, wenn Sie zustimmen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, die durch NETGEAR als notwendig festlegt wurden, umzusetzen, um so die Geheimhaltung der Daten zu gewährleisten, bevor eine entsprechende Offenlegung durch NETGEAR erfolgt. Beispiele für solche Maßnahmen können Anforderungen zur Ausführung zusätzlicher Geheimhaltungsvereinbarungen, die Implementierung von Zugriffskontrollmechanismen oder die Umsetzung anderer angemessener technischer Schutzmaßnahmen, wie NETGEAR sie gegebenenfalls vorsieht, umfassen.
2.5. Verweigerung/Aussetzung des Zugangs zu Geschäftsgeheimnissen. NETGEAR kann Ihren Zugang zu relevanten Daten mit Geschäftsgeheimnissen vorenthalten oder aussetzen, wenn: (i) Sie nicht zustimmen, die von uns gemäß Klausel 2.4 festgelegten angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen; (ii) Sie es versäumen, die gemäß Klausel 2.4 vereinbarten Schutzmaßnahmen umzusetzen; (iii) trotz der gemäß Klausel 2.4 getroffenen Schutzmaßnahmen die Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse verletzen (oder versuchen zu verletzen), oder (iv) wenn NETGEAR ansonsten nachweist, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass NETGEAR durch die Offenlegung der betreffenden Geschäftsgeheimnisse erhebliche wirtschaftliche Schäden erleiden wird, trotz der gemäß Klausel 2.4 ergriffenen Maßnahmen. In solchen Fällen wird NETGEAR eine schriftliche Begründung vorlegen und die zuständige Behörde ohne unnötige Verzögerung benachrichtigen.
2.6. Rechtsmittel. Wenn Sie die Entscheidung von NETGEAR anfechten möchten, Produktdaten und zugehörige Daten gemäß Klausel 2.5 oben auszusetzen oder zu verweigern, können Sie (i) bei NETGEAR legal@netgear.com Beschwerde einreichen, (ii) falls NETGEAR zustimmt, die Angelegenheit an eine Streitbeilegungsstelle weiterzuleiten, oder (iii) bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie wohnen oder ansässig sind, Beschwerde einreichen.
2.7 Verbote. Sie dürfen (i) relevante Daten nicht verwenden, um ein Produkt zu entwickeln, das mit den verbundenen Produkten von NETGEAR in Konkurrenz steht, (ii) relevante Daten mit einem Dritten teilen, um ein Produkt entwickeln zu lassen, das mit den verbundenen Produkten von NETGEAR in Konkurrenz steht, oder (iii) relevante Daten nutzen, um Einblicke in die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte und Produktionsmethoden von NETGEAR zu gewinnen.
2.8 Personenbezogene Daten. Wenn Sie Zugriff auf oder den Abruf von relevanten Daten beantragt haben, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) als personenbezogene Daten gelten und für die Sie nicht die betroffene Person sind, kann NETGEAR einen Nachweis darüber verlangen, dass gemäß der DSGVO ein rechtmäßiger Grund für den Antrag vorliegt und dass der Zugriff die Bedingungen der Richtlinie 2002/58/EG („ePD“) erfüllt, um diesen Zugriff zu gewähren. NETGEAR kann den Zugang zu solchen relevanten Daten verweigern, wenn solche Beweise nicht vorgelegt werden.
3. Gewährung des Zugriffs auf relevante Daten für Dritte
3.1 Gewährung des Zugriffs auf relevante Daten für Dritte. Wenn Sie einem Dritten Zugang zu relevanten Daten gewähren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass der Dritte diese Bedingungen für den Datenzugriff sowie alle geltenden Gesetze versteht und einhält (als wäre er ein Nutzer, wie Sie). NETGEAR kann Dritten den Zugang zu relevanten Daten aussetzen oder verweigern, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn es einen Missbrauch der Tools zum Datenexport oder relevanten Daten von NETGEAR vermutet, was gegen diese Bedingungen für den Datenzugriff verstößt.
3.2 Testen von Produkten und Dienstleistungen. Sie dürfen einem Dritten keinen Zugang zu relevanten Daten von verbundenen Produkten oder zugehörigen Dienstleistungen gewähren, die Ihnen als „Beta“-Produkt oder -Dienstleistung oder zu Testzwecken bereitgestellt werden, oder die anderweitig nicht auf Produktionsbasis auf den Markt gebracht wurden.
3.3. Informationsregulator. Sie dürfen einem Dritten keinen Zugang zu relevanten Daten gewähren, wenn dieser gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 („DMA“) als Informationsregulator gilt.
3.4 Überprüfung des Zugriffs für Dritte. NETGEAR kann notwendige Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob eine Drittpartei, die Zugang zu relevanten Daten anfordert, von Ihnen dazu autorisiert wurde.
3.5 Personenbezogene Daten. Wenn Sie Zugriff auf relevante Daten für Dritte beantragt haben, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) als personenbezogene Daten gelten und für die Sie nicht die berechtigte Person sind, kann NETGEAR einen Nachweis darüber verlangen, dass gemäß der DSGVO ein rechtmäßiger Grund für den Antrag vorliegt und dass der Zugriff die Bedingungen der Richtlinie 2002/58/EG („ePD“) erfüllt, um diesen Zugriff zu gewähren. NETGEAR kann den Zugang zu solchen relevanten Daten verweigern, wenn solche Beweise nicht vorgelegt werden.
3.6 Geschäftsgeheimnisse. Wenn relevante Daten Geschäftsgeheimnisse enthalten, gewährt NETGEAR Drittparteien den Zugang zu den relevanten Daten nur, wenn Sie und die Drittpartei zustimmen, alle angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Klausel 3.1 umzusetzen, um ihre Geheimhaltung zu wahren, bevor eine entsprechende Offenlegung durch NETGEAR an die Drittpartei erfolgt. Beispiele für solche Maßnahmen können Anforderungen zur Ausführung von Mustervertragsbedingungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Protokollen für strengen Zugriff, technische Standards und die Anwendung von Verhaltenskodexen sein.
3.7 Verweigerung/Aussetzung des Zugriffs auf Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten. NETGEAR kann Drittparteien Zugang zu relevanten Daten mit Geschäftsgeheimnissen verweigern oder aussetzen, wenn: (i) Sie oder die Drittpartei nicht zustimmen, die von uns gemäß Klausel 3.6 oben festgelegten angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen; (ii) Sie oder die Drittpartei es versäumen, die gemäß Klausel 3.6 vereinbarten Schutzmaßnahmen umzusetzen; (iii) trotz der gemäß Klausel 3.6 getroffenen Schutzmaßnahmen die Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse verletzen (oder versuchen zu verletzen), oder (iv) wenn NETGEAR ansonsten nachweist, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass NETGEAR durch die Offenlegung der betreffenden Geschäftsgeheimnisse erhebliche wirtschaftliche Schäden erleiden wird, trotz der von Ihnen und der Drittpartei gemäß Klausel 3.6 ergriffenen Maßnahmen. In solchen Fällen wird NETGEAR der Drittpartei eine schriftliche Begründung vorlegen und die zuständige Behörde ohne unnötige Verzögerung benachrichtigen.