Bedingungen für den Datenzugriff
Datum des Inkrafttretens: November 2025
Diese Bedingungen („Bedingungen für den Datenzugriff“) zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netgear gelten für Ihre Nutzung der NETGEAR-Produkte.
Großgeschriebene Begriffe, die in diesen Bedingungen für den Datenzugriff verwendet werden, die aber nicht definiert sind, haben die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NETGEAR angegebenen Bedeutungen.
1. Anwendbarkeit
Diese Bedingungen für den Datenzugriff gelten für Nutzer, die im Europäischen Wirtschaftsraum wohnen oder dort ansässig sind. Sie regeln Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung von (i) Daten, die von NETGEAR-Geräten („verbundene Produkte“) über Ihre Nutzung dieser verbundenen Produkte („Produktdaten“) generiert werden, und von (ii) aufgezeichneten oder generierten Daten, die Ihre Handlungen und Ereignisse im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der digitalen Dienste von NETGEAR („zugehörige Dienste“) darstellen, die zur Unterstützung der Funktion der verbundenen Produkte von NETGEAR bereitgestellt werden („Daten zu zugehörigen Diensten“). Sie gelten auch, wenn Sie Produktdaten oder Daten zu zugehörigen Diensten mit Dritten teilen.
Zusammen werden Produktdaten und Daten zu zugehörigen Diensten als „relevante Daten“ definiert.
2. Ihr Zugang zu und Ihre Nutzung von relevanten Daten
2.1 Zugriff und Abruf. Sie können Zugriff auf Ihre relevanten Daten anfordern und diese über unsere hier verfügbaren Online-Tools nutzen: https://preferences.netgear.com („Datenexport-Tools“).
2.2 Sicherheit. Sie dürfen die Datenexport-Tools nicht nutzen oder relevante Daten mit Dritten nutzen, auf sie zugreifen oder sie teilen, um die Sicherheit eines verbundenen Produkts, zugehörigen Dienstes, Netzwerks, der Infrastruktur oder eines Nutzers von NETGEAR zu deaktivieren, zu stören, zu umgehen, zu beeinträchtigen oder anderweitig zu verletzen (oder dies zu versuchen). Sie dürfen nur über die Datenexport-Tools auf relevante Daten zugreifen und dürfen keine Zwangsmittel anwenden (oder dies versuchen) und keine Lücken in der technischen Infrastruktur von NETGEAR nutzen, um Zugang zu relevanten Daten zu erhalten.
2.3. Verifizierung der Identität. NETGEAR kann Ihre Identität verifizieren, wenn Sie den Zugriff auf relevante Daten oder deren Nutzung beantragen, um sicherzustellen, dass Sie der dazu berechtigte Nutzer sind.
2.4 Geschäftsgeheimnisse. Wenn relevante Daten Geschäftsgeheimnisse enthalten, gewährt NETGEAR Ihnen Zugang zu den relevanten Daten nur, wenn Sie zustimmen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, die NETGEAR als notwendig für die Wahrung ihrer Vertraulichkeit angibt, bevor eine entsprechende Offenlegung durch NETGEAR erfolgt. Beispiele für solche Maßnahmen können Anforderungen zur Ausführung zusätzlicher Vertraulichkeitsvereinbarungen, die Implementierung von Zugriffskontrollmechanismen oder die Umsetzung anderer angemessener technischer Schutzmaßnahmen, wie NETGEAR sie gegebenenfalls vorsieht, umfassen.
2.5. Zurückhalten/Aussetzen des Zugangs zu Geschäftsgeheimnissen. NETGEAR kann Ihren Zugang zu relevanten Daten mit Geschäftsgeheimnissen vorenthalten oder aussetzen, wenn: (i) Sie nicht zustimmen, die von uns gemäß Klausel 2.4 festgelegten angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen; (ii) Sie es verabsäumen, die gemäß Klausel 2.4 vereinbarten Schutzmaßnahmen umzusetzen; (iii) trotz der gemäß Klausel 2.4 getroffenen Schutzmaßnahmen die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse untergraben (oder versuchen zu untergraben), oder (iv) wenn NETGEAR aanderweitig nachweist, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass NETGEAR durch die Offenlegung der betreffenden Geschäftsgeheimnisse trotz der gemäß Klausel 2.4 ergriffenen Maßnahmen erhebliche wirtschaftliche Schäden erleiden wird. In solchen Fällen wird NETGEAR eine schriftliche Begründung vorlegen und die zuständige Behörde ohne unnötige Verzögerung benachrichtigen.
2.6. Rechtsmittel. Wenn Sie die Entscheidung von NETGEAR anfechten möchten, Produktdaten und zugehörige Daten gemäß Klausel 2.5 oben auszusetzen oder zurückzuhalten, können Sie (i) bei NETGEAR legal@netgear.com Beschwerde einreichen, (ii) falls NETGEAR zustimmt, die Angelegenheit an eine Streitbeilegungsstelle weiterleiten, oder (iii) bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie wohnen oder ansässig sind, Beschwerde einreichen.
2.7 Verbote. Sie dürfen (i) relevante Daten nicht verwenden, um ein Produkt zu entwickeln, das mit den verbundenen Produkten von NETGEAR konkurriert, (ii) relevante Daten mit einem Dritten teilen, um ein Produkt entwickeln zu lassen, das mit den verbundenen Produkten von NETGEAR konkurriert, oder (iii) relevante Daten nutzen, um Einblicke in die wirtschaftliche Lage, Vermögenswerte und Produktionsmethoden von NETGEAR zu gewinnen.
2.8 Personenbezogene Daten. Wenn Sie Zugriff auf oder den Abruf von relevanten Daten beantragt haben, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) als personenbezogene Daten gelten und für die Sie nicht die betroffene Person sind, kann NETGEAR einen Nachweis darüber verlangen, dass gemäß der DSGVO ein rechtmäßiger Grund für den Antrag vorliegt und dass der Zugriff die Bedingungen der Richtlinie 2002/58/EG („ePD“) erfüllt, um diesen Zugriff zu gewähren. NETGEAR kann den Zugriff auf solchen relevanten Daten verweigern, wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wird.
3. Gewährung des Zugriffs auf relevante Daten für Dritte
3.1 Gewährung des Zugriffs auf relevante Daten für Dritte. Wenn Sie einem Dritten Zugang zu relevanten Daten gewähren möchten, müssen Sie sicherstellen, dass der Dritte diese Bedingungen für den Datenzugriff sowie alle geltenden Gesetze versteht und einhält (als wäre er ein Nutzer wie Sie). NETGEAR kann den Zugang zu relevanten Daten für Dritte aussetzen oder verweigern, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn es einen Missbrauch der Datenexport-Tools oder relevanten Daten von NETGEAR vermutet, was gegen diese Bedingungen für den Datenzugriff verstößt.
3.2 Testen von Produkten und Dienstleistungen. Sie dürfen einem Dritten keinen Zugang zu relevanten Daten von verbundenen Produkten oder zugehörigen Diensten gewähren, die Ihnen als „Beta“-Produkt oder -Dienst bereitgestellt werden, zu Testzwecken bereitgestellt werden oder die anderweitig nicht auf Produktionsbasis auf den Markt gebracht wurden.
3.3. Informationsregulator. Sie dürfen einem Dritten keinen Zugang zu relevanten Daten gewähren, wenn dieser gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2022/1925 („DMA“) als Informationsregulator gilt.
3.4 Überprüfung des Zugriffs durch Dritte. NETGEAR kann notwendige Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob eine Drittpartei, die Zugang zu relevanten Daten anfordert, von Ihnen dazu autorisiert wurde.
3.5 Personenbezogene Daten. Wenn Sie Dritten Zugriff auf relevanten Date gewähren, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) als personenbezogene Daten gelten und für die Sie nicht die betroffene Person sind, kann NETGEAR einen angemessenen Nachweis darüber verlangen, dass gemäß der DSGVO ein rechtmäßiger Grund dafür vorliegt und dass der Zugriff die Bedingungen der Richtlinie 2002/58/EG („ePD“) erfüllt, um diesen Zugriff zu gewähren. NETGEAR kann den Zugriff auf solchen relevanten Daten verweigern, wenn ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wird.
3.6 Geschäftsgeheimnisse. Wenn relevante Daten Geschäftsgeheimnisse enthalten, gewährt NETGEAR Drittparteien den Zugang zu den relevanten Daten nur, wenn Sie und die Drittpartei zustimmen, alle angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Klausel 3.1 umzusetzen, um ihre Vertraulichkeit zu wahren, bevor eine entsprechende Offenlegung durch NETGEAR gegenüber der Drittpartei erfolgt. Beispiele für solche Maßnahmen können Anforderungen zur Ausführung von Mustervertragsbedingungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Protokollen für strengen Zugriff, technische Standards und die Anwendung von Verhaltenskodexen sein.
3.7 Zurückhaltung/Aussetzung des Zugriffs auf Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten. NETGEAR kann Drittparteien Zugang zu relevanten Daten mit Geschäftsgeheimnissen zurückhalten oder aussetzen, wenn: (i) Sie oder die Drittpartei nicht zustimmen, die von uns gemäß Klausel 3.6 oben festgelegten angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen; (ii) Sie oder die Drittpartei es verabsäumen, die gemäß Klausel 3.6 vereinbarten Schutzmaßnahmen umzusetzen; (iii) Sie oder die Drittpartei trotz der gemäß Klausel 3.6 getroffenen Schutzmaßnahmen die Vertraulichkeit der Geschäftsgeheimnisse untergraben (oder versuchen zu untergraben), oder (iv) wenn NETGEAR anderweitig nachweist, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass NETGEAR durch die Offenlegung der betreffenden Geschäftsgeheimnisse trotz der von Ihnen und der Drittpartei gemäß Klausel 3.6 ergriffenen Maßnahmen erhebliche wirtschaftliche Schäden erleiden wird. In solchen Fällen wird NETGEAR eine schriftliche Begründung vorlegen und die zuständige Behörde ohne unnötige Verzögerung benachrichtigen.